Finanzamt Greifswald

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Finanzamt Greifswald

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Im Finanzamt Greifswald sind derzeit 240 Mit­ar­beiterinnen und Mit­ar­beiter tätig. Es wird von Frau Zöllner geleitet. Die Zentrale In­formations- und An­nahme­stelle (ZIA) ist Ihr per­sön­licher An­lauf­punkt im Finanz­amt. An den Stand­orten Pase­walk, Tor­ge­lower Str. 32 und Wolgast, Hufelandstr. 4, be­stehen eben­falls Zentrale In­formations- und An­nahme­stellen des Finanz­amtes Greifs­wald. Tele­fonisch stehen Ihnen die Mit­ar­beiterinnen und Mit­ar­beiter der zentralen Telefon-Service­stelle (T-ZIA) gerne zur Verfü­gung.

Aktuelle Meldungen

Finanzämter am 30.12.2024 geschlossen

Am Montag, den 30.12.2024, bleiben die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern für den Besucherverkehr geschlossen und sind auch telefonisch nicht erreichbar.

Fragen zu Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag?

So erreichen Sie die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Greifwald:

(0385) 588 - 43 930.

neue Telefonnummer des Finanzamts

Die Telefonanlage des Finanzamts Greifswald wurde auf ein neues System umgestellt. Die neue Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Registerkarte Kontakt / Öffnungszeiten.

Aufgabenverteilung innerhalb des Finanzamtes zwischen dem Haupthaus in Greifswald und der Außenstelle in Pasewalk

Eine Übersicht über die Arbeitsverteilung im Finanzamt Greifswald finden Sie in nachfolgender Übersicht.

Anfahrt

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Anfahrt Finanzamt Greifswald

Anfahrt Finanzamt Greifswald

Anfahrt Finanzamt Greifswald

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Busverbindung: vom Hauptbahnhof mit der Linie 1 bis zur Haltestelle Südbahnhof
  • Bahnverbindung: Interregio (Haltestelle Südbahnhof)

Anfahrt mit PKW

Hauptzufahrtsstraßen sind die B96 aus Richtung Neubrandenburg und Stralsund bzw. die B109 aus Richtung Anklam, Abbiegen auf die Schönwalder Landstraße.

Außenstelle Pasewalk

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Anfahrt Außenstelle Pasewalk

Anfahrt Außenstelle Pasewalk

Anfahrt Außenstelle Pasewalk

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Busverbindung: Richtung Torgelow - Haltestelle Torgelower Straße - FA
  • Bahnverbindung: Pasewalk-Ost in Richtung Grambow - Stettin, Fußweg Richtung Torgelow

Anfahrt mit PKW

A20: Abfahrt Pasewalk Nord aus Richtung Greifswald, Abfahrt Pasewalk Süd aus Richtung Prenzlau

ZIA Wolgast

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Bus: Haltestelle Schwesternheim, Fußweg in Richtung nächster Ampel bis Hufelandstraße, im Erdgeschoss Gebäude der Agentur für Arbeit

Anfahrt mit PKW

B111 (aus beiden Richtungen) bis Ampel Abzweig Hufelandstraße, Parkplatz am Gebäude der Agentur für Arbeit

Kontakt / Öffnungszeiten

Standort Greifswald

Öffnungszeiten der zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA)

Montag 09.00 - 12.00Uhr  
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr  
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr  

Telefonsprechzeiten

Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr  

Zentrale Informations- und Annahmestellen in Wolgast und Pasewalk

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr  

Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.

Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank

Kreditinstitut BBk Neubrandenburg
IBAN DE44 1500 0000 0015 001528
BIC MARKDEF1150

 

Kontakt

Hausanschrift
Finanzamt Greifswald
Am Gorzberg Haus 11
17489 Greifswald
Telefon: (0385) 588 - 43 000
Telefax: (0385) 588 - 43 300
Postanschrift
Finanzamt Greifswald
Postfach: 3254
17462 Greifswald

Zentrale Telefon-Servicestelle (T-ZIA)

Mit Einrichtung einer zentralen Telefon-Servicestelle (T-ZIA) beim Finanzamt Greifswald soll das Serviceangebot der Steuerverwaltung verbessert werden. Die T-ZIA dient dabei gleichermaßen den Interessen der Bediensteten sowie der Bürger, Unternehmer, Lohnsteuerhilfevereine bzw. Steuerberater. Steuerlich qualifizierte und kommunikativ geschulte Bedienstete nehmen die eingehenden Anrufe permanent (im Rahmen der Erreichbarkeitszeiten) entgegen und beantworten die Anrufe effizient und in überwiegender Zahl abschließend. Sie erteilen umfassende Auskünfte, können jedoch im Bedarfsfall spezielle Anliegen auch an den zuständigen Arbeitsbereich weiterleiten. Die in der T-ZIA tätigen Bediensteten können mehrere Anliegen des Anrufers mit einem Telefonat erledigen, auch wenn sie verschiedene Steuerfälle oder Arbeitsbereiche des Finanzamtes betreffen. Damit soll eine Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit des Finanzamtes und eine hohe Qualität der Auskünfte erreicht werden. Unnötige Weiterleitungen und ein mehrfacher Vortrag des Anliegens entfallen.

Alle über die Vermittlung des Finanzamtes Greifswald (0385 - 588 43 000) eingehenden Telefonate sowie die Anrufe für die Bereiche Arbeitnehmerveranlagung, Finanzkasse, Umsatzsteuervoranmeldestelle und gewerbliche Veranlagung laufen in der T-ZIA auf. In den anderen Arbeitsbereichen kann direkt angerufen werden. Neben Auskünften zum konkreten Steuerfall erteilen die Bediensteten der T-ZIA auch allgemeine Auskünfte z.B. über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren sowie zu Steuererklärungsvordrucken.

Für die T-ZIA gelten zurzeit folgende Erreichbarkeitszeiten (permanente Besetzung):

Montag - Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13.00 – 15.00 Uhr

 

Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Greifswald
Finanzamt Greifswald
Postfach: 3254
17462 Greifswald
Telefon: (0385) 588 43 280
Telefax: (0385) 588 43 300

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.

Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.

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