Finanzamt Rostock
Aktuelle Meldungen
Finanzämter am 30.12.2024 geschlossen
Am Montag, den 30.12.2024, bleiben die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern für den Besucherverkehr geschlossen und sind auch telefonisch nicht erreichbar.
Fragen zu Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag?
So erreichen Sie die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Rostock:
(0385) 588 - 44 930.
6. Dezember - Blutspendeaktion im Finanzamt Rostock
Am Freitag, den 6. Dezember 2024, findet im Finanzamt Rostock eine Blutspendeaktion statt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
neue Telefonnummer des Finanzamts
Die Telefonanlage des Finanzamts Rostock wurde auf ein neues System umgestellt. Die neue Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Registerkarte Kontakt / Öffnungszeiten.
Anfahrt
Finanzamt Rostock
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
S-Bahn: bis Haltestelle "Rostock Lütten Klein"
Bus: Linie 38 bis Haltestelle "Möllner Straße", Linien 30 und 31 bis Haltestelle "Lütten Klein Zentrum"
Straßenbahn: Linien 1, 4 und 5 bis Haltestelle "Lütten Klein Zentrum"
Anfahrt mit PKW
Stadtautobahn Rostock (B 103) bis Abfahrt Lütten Klein – Warnowallee - rechts abbiegen - St.-Petersburger-Str. - zweite Ampelkreuzung abbiegen - Möllner Straße
Kontakt / Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA)
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 14.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |
Telefonsprechzeiten
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |
Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.
Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank
Kreditinstitut | BBk Rostock |
IBAN | DE55 1300 0000 0013 001508 |
BIC | MARKDEF1130 |
Kontakt
IT-Stelle der Steuerverwaltung beim Finanzamt Rostock
Die IT-Stelle der Steuerverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) ist Teil des Finanzamtes Rostock. Sie ist die zentrale Stelle für informations- und kommunikationstechnische Dienste der Steuerverwaltung M-V.
Sie ist zuständig für alle IT-Angelegenheiten der 10 Finanzämter in M-V und betreut damit ca. 2.400 Anwenderinnen und Anwender in M-V.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die
- Einführung und Betreuung von Fachanwendungen (sog. Verfahren) für das automatisierte Besteuerungsverfahren für die Finanzämter des Landes M-V und für ausgewählte Verfahren für weitere Finanzämter in der IT-Kooperation der norddeutschen Länder.
- Fortentwicklung und Pflege der IT-Infrastruktur (Netze, Server, IT-Arbeitsplatzausstattung usw.) für die Steuerverwaltung des Landes M-V.
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Einführung neuer automatisierter Verfahren im Auftrag des Digitalisierungsvorhabens KONSENS der Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder
- Erteilung der fachlichen Weisungen für das Land M-V gegenüber dem IT-Dienstleister Dataport AöR
Die IT-Stelle verantwortet die IT-Dienstleistungen für die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns und trägt entscheidend zur Sicherung der Funktionsfähigkeit sowie des Steueraufkommens der Steuerverwaltung des Landes bei.
Die IT-Stelle befindet sich im Rostocker Stadtteil Südstadt und ist sehr gut fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbar. Derzeit sind in der IT-Stelle 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Zudem fungiert die IT-Stelle als Praxisstelle im Rahmen des dualen Studiums E-Government (Verwaltungsinformatik).
Datenschutz
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.