Finanzamt Schwerin
Aktuelle Meldungen
neue Telefonnummer des Finanzamts
Die Telefonanlage des Finanzamts Schwerin wurde auf ein neues System umgestellt. Die neue Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Registerkarte Kontakt / Öffnungszeiten.
Anfahrt
Finanzamt Schwerin
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Hauptgebäude Schwerin
- Straßenbahnlinie 1, 2, 4: bis Haltestelle Platz der Jugend
- Buslinie 7: bis Haltestelle Platz der Jugend
- Buslinien 14: bis Haltestelle Lischstraße oder Freilichtbühne
ZIA Parchim
- Buslinien 1 und 7: bis Haltestelle Putlitzer Straße
Anfahrt mit PKW
Hauptgebäude Schwerin
Aus allen Richtungen - ab Platz der Jugend in die Johannes-Stelling-Straße abbiegen
ZIA Parchim
Über B 191 (Ostring) und B 321 (Südring) Richtung Stadtmitte, danach weiter bis zur Putlitzer Straße (Landratsamt)
Kontakt / Öffnungszeiten
Standort Schwerin
Öffnungszeiten der zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA)
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 14.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Telefonsprechzeiten
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Zentrale Informations- und Annahmestelle in Parchim
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | und 14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.
Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank
Kreditinstitut | BBk Rostock |
IBAN | DE70 1300 0000 0014 001502 |
BIC | MARKDEF1130 |
Kontakt
Zentrale Telefon-Servicestelle (T-ZIA)
Mit Einrichtung einer zentralen Telefon-Servicestelle (T-ZIA) beim Finanzamt Schwerin soll das Serviceangebot der Steuerverwaltung verbessert werden. Die T-ZIA dient dabei gleichermaßen den Interessen der Bediensteten sowie der Bürger, Unternehmer, Lohnsteuerhilfevereine bzw. Steuerberater. Steuerlich qualifizierte und kommunikativ geschulte Bedienstete nehmen die eingehenden Anrufe permanent (im Rahmen der Erreichbarkeitszeiten) entgegen und beantworten die Anrufe effizient und in überwiegender Zahl abschließend. Sie erteilen umfassende Auskünfte, können jedoch im Bedarfsfall spezielle Anliegen auch an den zuständigen Arbeitsbereich weiterleiten. Die in der T-ZIA tätigen Bediensteten können mehrere Anliegen des Anrufers mit einem Telefonat erledigen, auch wenn sie verschiedene Steuerfälle oder Arbeitsbereiche des Finanzamtes betreffen. Damit soll eine Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit des Finanzamtes und eine hohe Qualität der Auskünfte erreicht werden. Unnötige Weiterleitungen und ein mehrfacher Vortrag des Anliegens entfallen.
Alle über die Vermittlung des Finanzamtes Schwerin (0385 588 - 42 000) eingehenden Telefonate sowie die Anrufe für die Bereiche Arbeitnehmerveranlagung, Finanzkasse, Umsatzsteuervoranmeldestelle und gewerbliche Veranlagung laufen in der T-ZIA auf. In den anderen Arbeitsbereichen kann direkt angerufen werden. Neben Auskünften zum konkreten Steuerfall erteilen die Bediensteten der T-ZIA auch allgemeine Auskünfte z.B. über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren sowie zu Steuererklärungsvordrucken.
Für die T-ZIA gelten zurzeit folgende Erreichbarkeitszeiten (permanente Besetzung):
Montag - Freitag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
Montag, Dienstag und Donnerstag: | 13.00 – 15.00 Uhr |
Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsstelle Mecklenburg-Vorpommern sowie Stabsstelle Steueraufsicht Mecklenburg-Vorpommern
Das Finanzamt Schwerin hat die landesweite Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben der Steuerfahndung und der Finanzämter in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Steueraufsicht zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle übernommen.
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie erforscht Steuerstraftaten sowie Steuerordnungswidrigkeiten, ermittelt die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände und auch die Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft sind die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung befugt, strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Durchsuchungen durchzuführen.
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt und verfolgt grundsätzlich in eigener Zuständigkeit bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Sie nimmt im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen.
Datenschutz
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung