Finanzamt Schwerin

Aktuelle Meldungen

neue Telefonnummer des Finanzamts

Die Telefonanlage des Finanzamts Schwerin wurde auf ein neues System umgestellt. Die neue Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Registerkarte Kontakt / Öffnungszeiten.

Anfahrt

Finanzamt Schwerin

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Anfahrt Finanzamt Schwerin

Anfahrt Finanzamt Schwerin

Anfahrt Finanzamt Schwerin

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Hauptgebäude Schwerin

  • Straßenbahnlinie 1, 2, 4: bis Haltestelle Platz der Jugend
  • Buslinie 7: bis Haltestelle Platz der Jugend
  • Buslinien 14: bis Haltestelle Lischstraße oder Freilichtbühne

ZIA Parchim

  • Buslinien 1 und 7: bis Haltestelle Putlitzer Straße

 

Anfahrt mit PKW

Hauptgebäude Schwerin

Aus allen Richtungen - ab Platz der Jugend in die Johannes-Stelling-Straße abbiegen

ZIA Parchim

Über B 191 (Ostring) und B 321 (Südring) Richtung Stadtmitte, danach weiter bis zur Putlitzer Straße (Landratsamt)

Kontakt / Öffnungszeiten

Standort Schwerin

Öffnungszeiten der zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA)

Montag 09.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr  
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr  

Telefonsprechzeiten

Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr  

Zentrale Informations- und Annahmestelle in Parchim

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr  

Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.

Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank

Kreditinstitut BBk Rostock
IBAN DE70 1300 0000 0014 001502
BIC MARKDEF1130

 

Kontakt

Hausanschrift
Finanzamt Schwerin
Johannes-Stelling-Str. 9-11
19053 Schwerin
Telefon: (0385) 588 - 42 000
Telefax: (0385) 588 - 42 300
Postanschrift
Finanzamt Schwerin
Postfach: 160131
19091 Schwerin

Zentrale Telefon-Servicestelle (T-ZIA)

Mit Einrichtung einer zentralen Telefon-Servicestelle (T-ZIA) beim Finanzamt Schwerin soll das Serviceangebot der Steuerverwaltung verbessert werden. Die T-ZIA dient dabei gleichermaßen den Interessen der Bediensteten sowie der Bürger, Unternehmer, Lohnsteuerhilfevereine bzw. Steuerberater. Steuerlich qualifizierte und kommunikativ geschulte Bedienstete nehmen die eingehenden Anrufe permanent (im Rahmen der Erreichbarkeitszeiten) entgegen und beantworten die Anrufe effizient und in überwiegender Zahl abschließend. Sie erteilen umfassende Auskünfte, können jedoch im Bedarfsfall spezielle Anliegen auch an den zuständigen Arbeitsbereich weiterleiten. Die in der T-ZIA tätigen Bediensteten können mehrere Anliegen des Anrufers mit einem Telefonat erledigen, auch wenn sie verschiedene Steuerfälle oder Arbeitsbereiche des Finanzamtes betreffen. Damit soll eine Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit des Finanzamtes und eine hohe Qualität der Auskünfte erreicht werden. Unnötige Weiterleitungen und ein mehrfacher Vortrag des Anliegens entfallen.

Alle über die Vermittlung des Finanzamtes Schwerin (0385 588 - 42 000) eingehenden Telefonate sowie die Anrufe für die Bereiche Arbeitnehmerveranlagung, Finanzkasse, Umsatzsteuervoranmeldestelle und gewerbliche Veranlagung laufen in der T-ZIA auf. In den anderen Arbeitsbereichen kann direkt angerufen werden. Neben Auskünften zum konkreten Steuerfall erteilen die Bediensteten der T-ZIA auch allgemeine Auskünfte z.B. über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren sowie zu Steuererklärungsvordrucken.

Für die T-ZIA gelten zurzeit folgende Erreichbarkeitszeiten (permanente Besetzung):

Montag - Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13.00 – 15.00 Uhr

 

Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsstelle Mecklenburg-Vorpommern sowie Stabsstelle Steueraufsicht Mecklenburg-Vorpommern

Das Finanzamt Schwerin hat die landesweite Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben der Steuerfahndung und der Finanzämter in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Steueraufsicht zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle übernommen.

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie erforscht Steuerstraftaten sowie Steuerordnungswidrigkeiten, ermittelt die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände und auch die Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft sind die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung befugt, strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Durchsuchungen durchzuführen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt und verfolgt grundsätzlich in eigener Zuständigkeit bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Sie nimmt im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen.

Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Schwerin
Finanzamt Schwerin
Postfach: 160131
19091 Schwerin
Telefon: (0385) 588 - 42 280
Telefax: (0385) 588 - 42 300

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.


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