Es geht auch einfach - Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner
Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022
Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch
- den Renten Service der Deutschen Post AG oder
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,
ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.
Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.
einfachELSTER
Was ist einfachELSTER?
einfachELSTER ist ein besonderer Service der Steuerverwaltung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre. Dieser Service ist seit Anfang April 2022 erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzbar.
Die kostenlose Onlineanwendung ist einfach zu bedienen und erspart Ihnen das Ausfüllen einer vollständigen Papiererklärung mit verschiedenen Anlagen. Sie erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bequem online und werden Schritt für Schritt begleitet. Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel Ihre Rentenbezugsmitteilungen, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt.
Für wen ist einfachELSTER geeignet?
Das Angebot richtet sich an Personen mit
- inländischen Renteneinkünften oder Pensionen
- und ggf. Kapitaleinkünften (die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen)
- und ggf. weiteren Einkünften aus einem Minijob.
Wie können Sie einfachELSTER nutzen?
Zuerst registrieren Sie sich unter www.einfach.elster.de mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer und Ihrem Geburtsdatum. Daraufhin erhalten Sie nach wenigen Tagen per Post eine Zugangsnummer, mit der Sie direkt die Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen können.
Wie einfachELSTER funktioniert, können Sie sich auch in einem Video anschauen. Klicken Sie hier.
vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerin mit Steuererklärung II - © GordonGrand-stock.adobe.com
GordonGrand - Fotolia
Rentnerin mit Steuererklärung II - © GordonGrand-stock.adobe.com
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Wenn Sie die vereinfachte Einkommensteuererklärung in Papierform nutzen möchten, finden Sie den dafür vorgesehenen, knapp zweiseitigen Erklärungsvordruck hier sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Der Vordruck liegt auch in Ihrem Finanzamt aus. Bitte beachten Sie, dass die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Jahr 2022 nicht verwendet werden kann, wenn im Kalenderjahr 2022 Einkünfte aus pauschal besteuertem Arbeitslohn (Minijob) erzielt wurden. Nutzen Sie in diesem Fall bitte die gängigen Steuererklärungsvordrucke für das Jahr 2022.
Das Finanzamt wird Ihnen in gewohnter Weise den Steuerbescheid übersenden, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und zur Zahlungsfrist enthält.
Weitere Informationen können Sie auch der Broschüre Es geht auch einfach - Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner entnehmen.
Hinweis: Dieser Vordruck wird derzeit nur in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angeboten!