Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 vom Hundert der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro. Hierzu zählen nicht nur Arbeiten an dem Gebäude selbst, sondern beispielsweise auch die Reparatur, die Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen sowie die Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer) sowie Maßnahmen auf dem Wohngrundstück.

Begünstigt sind die Arbeitskosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten und der hierauf entfallenen anteiligen Mehrwertsteuer. Die Aufwendungen dürfen jedoch weder zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sein. Die Steuerermäßigung wird unabhängig davon gewährt, ob Sie die Aufwendungen als Eigentümer, Miteigentümer oder Mieter getragen haben.

Um den Steuerbonus in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie über eine Rechnung und über einen Bankbeleg verfügen, der die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers bestätigt. Barzahlungen sind nicht begünstigt.


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